FAQ Schulbegleitung

 

 

Frage: Was ist Sinn und Zweck einer Schulbegleitung?

Antwort: Die Aufgabe einer Schulbegleitung ist es, den Schüler / die Schülerin dahingehend zu unterstützen dass diese am Unterricht in einer Regelschule teilhaben können und Nachteile gegenüber andern ausgeglichen werden. Das Ziel ist immer, die Schüler letztendlich in die Lage zu versetzten, den Schulalltag ohne Unterstützung durch eine Schulbegleitung alleine, zumindest aber so selbstständig wie möglich bewältigen zu können.

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Frage: Wer kann eine Schulbegleitung in Anspruch nehmen?

Antwort: Schüler und Schülerinnen mit zusätzlichem Integrationsbedarf. Es muss eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegen. Dies kann eine körperliche Behinderung sein, Trisomie 21, Tourette Syndrom, eine Autismus Spektrum Störung etc.

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Frage: Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Schulbegleitung?

Antwort: Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme am Unterricht in einer Regelschule auch für Schüler / Schülerinnen mit einer Behinderung. Grundlage ist die UN Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen“ die in der Bundesrepublik 2009 in Kraft getreten ist.

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Frage: Braucht jeder Schüler Schülerin mit einer Behinderung eine Schulbegleitung?

Antwort: Nein, das ist immer Einzelfallabhängig. Oftmals benötigt aber z.B. ein Schüler der auf den Rollstuhl angewiesen ist Hilfe bei der Mobilität in der Schule, ein Schüler mit ADS Hilfe den Unterrichtsablauf sinnvoll zu strukturieren oder ein Schüler mit Autismus Spektrum Störung Hilfe bei der sozialen Interaktion. In solchen Fällen kann eine Schulbegleitung sinnvoll oder sogar unerlässlich sein.

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Frage: Ist die Teilnahme am Unterricht in der Regelschule für jedes Kind mit Behinderung sinnvoll?

Antwort: Darüber gibt es verschiedene Meinungen. Meiner Meinung nach ist die Teilnahme am Unterricht in der Regelschule sehr oft eine gute Lösung. Es gibt aber auch Fälle in denen, zumindest zeitweilig, eine spezielle Förderschule die bessere Lösung sein kann.

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Frage: Können wir als Eltern bzw. die Schule einfach sagen unser Kind / der Schüler / die Schülerin braucht eine Schulbegleitung und dann bekommen wir einen Schulbegleiter / eine Schulbegleiterin?

Antwort: Nein, so einfach ist das leider nicht. Zunächst muss ein Gutachten erstellt werden in dem die Notwendigkeit einer Schulbegleitung festgestellt wird. Zusätzlich muss die Schule eine Stellungnahme abgeben in der diese ebenfalls die Notwendigkeit einer Schulbegleitung sowie den genauen Bedarf (für alle oder nur bestimmte Unterrichtsstunden) feststellt. Danach muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Erst wenn dieser genehmigt ist kann eine Schulbegleitung gestellt werden.

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Frage: Bei welcher Behörde stelle ich den Antrag auf Kostenübernahme?

Antwort: Das ist abhängig davon, welche Art der Behinderung vorliegt. Im Raum München ist bei körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung das Sozialamt bzw. der Bezirk, bei seelischer Behinderung (Autismus, ADS etc.) das Jugendamt zuständig.

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Frage: Wo kann ich das notwendige Gutachten erstellen lassen?

Antwort: Das können externe Gutachter machen oder aber auch Gutachter von Sozial- und Jugendamt.

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Frage: Wo finde ich eine Schulbegleitung?

Antwort: Entweder über einen Träger wie z.B. die Arbeiterwohlfahrt, den Malteser Hilfsdienst, Vereine wie B.I.B. e.V. und VIF etc. oder sie suchen sich selbst eine geeignete Schulbegleitung.

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Frage: Da ist doch einiges an Bürokratie dabei, wie läuft das?

Antwort: In der Regel, und meines Erachtens auch für alle Beteiligten am sinnvollsten, über einen Träger wie AWO, Malteser oder einen Verein. Diese Stellen die Schulbegleitung ein oder vermitteln ihnen einen ihrer Schulbegleiter und übernehmen die gesamte Verwaltung und Abrechnung.

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Frage: Ich habe mich an einen Verein gewendet und dieser sagt sie stellen keine weiteren Schulbegleiter mehr ein. Warum nicht?

Antwort: In diesem Fall versuchen Sie es bitte bei einem Träger wie der AWO oder dem Malteser Hilfsdienst. Die Vereine, die sehr kompetent und engagiert arbeiten, haben nur beschränkte Kapazitäten. Je nach Art der Behinderung des Kindes ist es notwendig die Schulbegleitungen ständig weiterzubilden und eine Supervision anzubieten. Das können die Vereine in guter Qualität nur für eine begrenzte Anzahl an Schulbegleitern leisten. Die größeren Träger können das auch für eine größere Anzahl an Schulbegleitern in guter Qualität anbieten.

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Frage: Kann ich die Schulbegleitung für mein Kind selber anstellen und bezahlen?

Antwort: Im Prinzip besteht die Möglichkeit. Bedenken Sie aber, dann müssen sie auch die ganze Verwaltungsarbeit wie Anmelden beim Finanzamt, Abrechnung etc. Selber machen. Und das sowohl für die Schulbegleitung als auch gegenüber der kostenübernehmenden Behörde. Am einfachsten ginge gas noch, wenn für die Person mit Behinderung ein sogenanntes persönliches Budget bewilligt wird. Dann kann die Schulbegleitung daraus bezahlt werden. Erfahrungsgemäß lehnt zumindest in München das Jugendamt als kostenübernehmende behörde ein persönliches Budget aber in der Regel ab. In wie weit das Sozialamt da mitspielt kann ich nicht beantworten.

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Frage: Wir haben die Bewilligung der Kostenübernahme und eine Schulbegleitung, wie geht es jetzt weiter?

Antwort: In der Regel wird der Träger bei dem die Schulbegleitung angestellt ist sich mit der Schule in Verbindung setzten. Ich empfehle allerdings immer selbst auch aktiv zu werden. Benachrichtigen Sie die Schule das Sie eine Schulbegleitung gefunden haben und wer diese Person ist. Wenn möglich, vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch zwischen Ihnen, der Schulbegleitung, der Klassenlehrerin / Klassenlehrer und der Schulleitung. Am besten noch vor dem ersten Unterrichtstag. Es ist sinnvoll wenn die Schulbegleitung in der Schule am ersten Tag bereits bekannt ist. Ansonsten ist mit unangenehmen Überraschungen zu rechnen. In diesem Gespräch sollte man auch den Ablauf der Schulbegleitungsphase zumindest in groben Zügen besprechen.

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Frage: Muss ich die Eltern der Mitschüler informieren?

Antwort: Sie müssen nicht, ich würde aber empfehlen dies möglichst frühzeitig zu tun. Es ist sinnvoll wenn die anderen Eltern darüber informiert sind das eine weitere Erwachsene Person in der Klasse anwesend ist und warum.

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Frage: Was ist ein Nachteilsausgleich?

Antwort: Ein Kind mit Behinderung das am Unterricht in einer Regelschule teilnimmt ist in Teilbereichen den anderen Schülern gegenüber benachteiligt. Das Kind hat einen Anspruch darauf, dass diese Nachteile ausgeglichen werden. Zunächst einmal ist die Schulbegleitung bereits ein Nachteilsausgleich da diese ja dem Kind dazu verhilft am Unterrichtsgeschehen teilzunehmen. Es gibt aber darüber hinaus noch weitere Möglichkeiten und Notwendigkeiten Beispielsweise kann vereinbart werden das die Schulbegleitung einem Kind mit körperlicher Behinderung die Arbeitsmaterialien vorbereitet und auch wieder wegräumen darf. Oder das ein Kind mit Autismus Spektrum Störung gegebenenfalls den Klassenraum verlassen oder Proben in einem ruhigen Raum außerhalb der Klasse schreiben darf. Was sinnvoll ist muss natürlich immer im Einzelfall geklärt werden.

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Frage: Wie kommen wir zu einem Nachteilsausgleich?

Antwort: Durch ein Gespräch mit der Schule. Hierbei sollte dann gemeinsam geklärt werden in welchen Bereichen das Kind besondere Nachteile hat und wie diese sinnvoll ausgeglichen werden können. An Grundschulen wird der Nachteilsausgleich mit der Schule vereinbart. An weiterführenden Schulen, insbesondere Realschulen und Gymnasien ebenfalls. Allerdings muss der Nachteilsausgleich in diesem Fall von der zuständigen Schulbehörde genehmigt werden. Sinnvoll ist es, den Nachteilsausgleich schriftlich zu erstellen.

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Frage: Können wir damit rechnen das sich die Noten unseres Kindes durch eine Schulbegleitung verbessern?

Antwort: Das ist nicht die Aufgabe einer Schulbegleitung. Eine Schulbegleitung dient ausschließlich dazu, das Kind in die Lage zu versetzen am Unterricht teilnehmen zu können, das Kind dahingehend zu unterstützen ein adäquates Sozialverhalten zu entwickeln usw. Der Unterricht selbst ist und bleibt ausschließlich den Lehrkräften vorbehalten. Die Schulbegleitung kann aber, wenn nötig, dem Kind Aufgabenstellungen nochmals erklären. Weitergehende Informationen darüber was eine Schulbegleitung darf oder nicht darf finden Sie hier und hier.

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Frage: In welcher weise werden Schulbegleitungen weitergebildet und bekommen professionelle Unterstützung?

Antwort: Die verschiedenen Träger, egal ob freie Träger oder Verein, bieten immer Schulungen für Schulbegleiter an. Diese werden in der Regel gemeinsam oder mit Unterstützung der mobilen sozialen Dienste durchgeführt. Die mobilen sozialen Dienste können auch vor Ort, sprich an der Schule, unterstützend tätig werden. In Einzelfällen organisieren die Träger auch Fallspezifische Supervisionen durch kompetente Dritte.

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Frage: Ist die Schulbegleitung die für unser Kind genehmigt ist nur für unser Kind zuständig oder arbeitet sie auch mit anderen Kindern in der Klasse?

Antwort. Wenn für ihr Kind eine Schulbegleitung genehmigt ist, ist diese auch nur für ihr Kind zuständig. Allerdings wird die Schulbegleitung auch immer versuchen andere Schüler mit einzubeziehen. Das ist insbesondere hinsichtlich des Sozialverhaltens wichtig. Außerdem soll das Kind ja auch in die Gruppe einbezogen werden. Für Grund- und Mittelschulen ist mittlerweile ein Modellprojekt angelaufen. Hierbei kann eine Schulbegleitung, auch andere Kinder im Klassenverband unterstützen. Unter der Voraussetzung das 1. Das eigentlich zu Betreuende Kind zeitweilig auch alleine arbeiten kann (was ja letztendlich das Ziel einer Schulbegleitung ist), 2. Dies mit der Schule und dem Träger (der Schulbegleitung) angesprochen ist und 3. Die Eltern des oder der Mitschüler ihr Einverständnis erklärt haben. Diese Möglichkeit ist in erster Linie sinnvoll in Klassen in denen es mehrere Schüler mit Integrationsbedarf gibt. Es soll dadurch, unter anderem, auch vermieden werden das in einer Klasse viele Schulbegleiter anwesend sind, was den Unterrichtsablauf dann unter Umständen doch stören könnte.

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Frage: Mein Kind hat eine Schulbegleitung, sitzt und steht die jetzt immer neben ihm?

Antwort: Das ist, wie so oft, Einzelfallabhängig. So ist es in der Regel gerade am Anfang notwendig in der Nähe zu sein. Ist das Kind auf Handreichungen angewiesen oder muss es oft neu fokussiert werden da es zum Beispiel Konzentrationsschwierigkeiten hat oder kommt es bei Stress oder Reizüberflutung schnell zum Meltdown sollte sich die Schulbegleitung schon in unmittelbarer Nähe befinden. Dies muss aber nicht unbedingt neben dem Kind, sondern kann auch versetzt dahinter sein. Ist zu erkennen das das Kind, zumindest in einzelnen Fächern, weitgehend alleine zu Recht kommt, kann es sinnvoll sein wenn sich die Schulbegleitung in den hinteren teil der Klasse zurückzieht. In dieser Phase reicht es dann mitunter schon aus wenn das Kind weiß das „seine“ Schulbegleitung anwesend ist. Bei Gruppenaktivitäten kann es einerseits sinnvoll sein wenn die Schulbegleitung dabei ist und die Mitschüler einbezieht (damit diese sich nicht zurückgesetzt fühlen) andererseits kann es auch sinnvoll sein wenn die Schulbegleitung sich im Hintergrund hält. Hierbei ist es auch Aufgabe der Schulbegleitung herauszufinden mit welchen Mitschülern das Kind und umgekehrt) besonders gut kann.

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Frage: Wie finden wir eine geeignete Schulbegleitung?

Antwort: Wenn sie sich diesbezüglich an einen Träger wenden, wird dieser versuchen aus seinem Pool eine passende Betreuungsperson vorzuschlagen. Führen Sie ein ausführliches Gespräch und holen sie, wenn Sie der Meinung sind mit dieser Betreuungsperson kann es funktionieren, das Kind dazu. Entscheiden Sie nicht aus dem Stehgreif. Schlafen Sie darüber und sprechen Sie nochmals mit ihrem Kind. Dieses muss ja auf absehbare Zeit mit der Schulbegleitung auskommen. Das hier die Chemie stimmt ist ganz wichtig. Fragen Sie den Träger gegebenenfalls ob er nicht bereit ist noch eine oder zwei andere Schulbegleitungen vorzuschlagen. Wenn Sie selbst eine Schulbegleitung suchen, verfahren Sie genauso. Es kann vorkommen das ein Kind eine Schulbegleitung ablehnt, aus Gründen die sich uns nicht erschließen. Wenn das so ist, dann ist es so. In dem Fall muss man weitersuchen. Das Kind zu zwingen mit einer Schulbegleitung zu arbeiten die es ablehnt ist sinnlos. Das führt zu nichts außer Frustration bei allen beteiligten und bringt ihr Kind in keiner Weise weiter.

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Frage: Mein Kind wird mitunter sehr persönlich und beleidigend, was machen wir da?

Antwort: Das kann, aus meiner Erfahrung heraus, schon mal vorkommen. Gerade Kinder mit Autismus Spektrum Störung sind oftmals etwas „gerade heraus“. Wenn ansonsten der Eindruck besteht das die Zusammenarbeit gut ist, ist das kein Grund zur Beunruhigung. Das ist dann überhaupt nicht persönlich gemeint sondern schlicht eine zwar für das Kind völlig rationale, für uns „neurotypische“ aber ungeeignete Wortwahl. Damit muss man als Schulbegleitung leben können. Es kann auch sein, das das Kind vor etwas Angst hat und sich nicht anders ausdrücken kann. Beispielsweise hatte ich mit einem autistischen Schüler zu tun der schon mehrere Schulbegleitungen hatte. Zum Halbjahr fing dieser dann damit an ständig zu sagen dass er sich wohl besser nach einer neuen Schulbegleitung umsehen sollte.Er hatte schlicht Angst davor, das ich zum Schuljahresende aufhöre. Nachdem wir (die Eltern und ich) ihm verständlich machen konnten dass ich ihn auch im folgenden Schuljahr weiter begleiten werde, war das Thema erledigt. Hier wird auch sehr gut deutlich, warum ein enger Austausch zwischen Eltern und Schulbegleitung notwendig ist.

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Frage: Gibt es noch etwas zu beachten?

Antwort: Ja, Die Kostenübernahme gilt immer nur im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten. Besteht darüber hinausgehender Betreuungsbedarf, z.B. eine Klassenfahrt, dann müssen Sie bei der zuständigen Behörde die Übernahme der dafür anfallenden Extrakosten jeweils im Einzelfall rechtzeitig beantragen. Es empfiehlt sich, zeitgleich mit dem Antrag auch den Träger der Schulbegleitung darüber zu informieren.

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Frage: Sind Sie als Schulbegleiter qualifiziert?

Antwort: Ja, zum einen arbeite ich schon geraume Zeit mit Kindern mit einer Autismus Spektrum Störung, zum anderen bieten die Träger auch Fortbildungen an. An diesen Fortbildungen nehme ich selbstverständlich Teil.

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Frage: Nach welchen Therapieansätzen / Methoden arbeiten sie?

Antwort: In erster Linie auf der Basis von TEACCH (Treatment And Education Of Autistic And Communication Handicapped Children). Dieser Ansatz setzt auf klare Strukturierung und regeln. Es hat sich gezeigt das dieser Ansatzt nicht nur in der Arbeit mit autistischen Kindern und Jugendlichen und Klienten mit einer ADS oder ADHS Diagnose sehr hilfreich ist. Auch alle anderen Kinder mit denen ich bisher gearbeitet habe haben davon profitiert.

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